rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 24. August 2026
für Beratung, Implementierung und Betreuung von Zoho One durch digital mit Kopf, Inh. Jan M. Großkopf, Leopoldstraße 31, 80802 München, E-Mail: zoho@digitalmitkopf.de (nachfolgend „Auftragnehmer“)
Präambel
digital mit Kopf ist Zoho One Partner in München für Beratung, Implementierung und Betreuung von Zoho. Wir helfen Unternehmen dabei, Prozesse zu vereinfachen und ihre Anwendungen sinnvoll zu nutzen – von Zoho CRM und Vertrieb über Finance, Projekte und Support bis hin zu Automatisierungen und Integrationen. Dabei setzen wir auf klare Prozesse, saubere Daten, verständliche Schulungen und langfristigen Support.
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden („Auftraggeber“) über die Beratung, Implementierung, Automatisierung, Integration und Betreuung von Zoho One und der darauf aufbauenden Anwendungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.
1.2 Der Auftragnehmer schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB); ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.3 Der Auftragnehmer darf Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer erbringen. Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner. Der Einsatz unterbleibt, wenn er erkennbar berechtigten Interessen des Auftraggebers widerspricht.
1.4 Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind in folgender Reihenfolge:
(1) das Angebot bzw. die Einzelvereinbarung,
(2) der Betreuungsvertrag bzw. IT-Dienstleistungsvertrag,
(3) diese AGB.
1.5 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen rund um Zoho One, insbesondere Beratung, Implementierung, Konfiguration, Schulung und Betreuung der Zoho-Anwendungen (u. a. CRM und Vertrieb, Finance, Projekte, Support) sowie die Entwicklung und Integration individueller Zoho-Lösungen und Schnittstellen, Automatisierungen, KI-Anwendungen, Support- und Projektmanagement.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Zoho-Dienstleisters nach anerkannten fachlichen Standards und in wirtschaftlich angemessener Weise.
2.4 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Arbeitserfolg vereinbart ist, handelt es sich um Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB); ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
2.5 Der Auftragnehmer ist in der Ausführung seiner Tätigkeit weisungsfrei und organisiert Zeit, Ort und Mittel der Leistungserbringung selbstständig.
2.6 Die Leistungen können als laufende Betreuung (monatliche Pauschale mit Inklusivkontingent) oder als einmalige Implementierungs- bzw. Projektleistungen (Festpreis je Angebot) erbracht werden. Bei Pauschal- und Festpreisleistungen ist der im Angebot bzw. in der Einzelvereinbarung beschriebene Leistungsumfang maßgeblich; ein darüber hinausgehender Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Systeme, Zugänge und Inhalte rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
3.2 Der Auftraggeber ist für regelmäßige, dem Risiko angemessene Datensicherungen verantwortlich. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für die Wiederherstellung im Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.
3.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; der Auftragnehmer haftet nicht für hierdurch verursachte Verzögerungen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung wird individuell vereinbart (z. B. nach Stunden-, Tages- oder Pauschalhonorar). Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten von jeweils 15 Minuten. Jede angefangene Einheit wird voll berechnet.
4.2 Bei laufender Tätigkeit erfolgt die Abrechnung monatlich; Rechnungen werden per E-Mail versandt.
4.3 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) und die 40-€-Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB). Der Auftragnehmer darf seine Leistungen bis zur Zahlung aussetzen und Vorauszahlungen verlangen.
4.5 Alle Preise sind netto in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
4.6 Bei Festpreis- bzw. Paketleistungen (z. B. Implementierungspaketen) sind, sofern im Angebot nicht anders geregelt, 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % bei Fertigstellung fällig. Bei laufender Betreuung ist die monatliche Pauschale im Voraus fällig; nicht in Anspruch genommene Inklusivkontingente verfallen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats und werden nicht ausgezahlt. Leistungen über das Inklusivkontingent hinaus werden nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
5. Haftung und Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder bei zwingender gesetzlicher Haftung.
5.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenfall gezahlte Vergütung.
5.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Auftraggeber überlassene Inhalte oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften beruhen.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Vertragsdauer und Kündigungsfristen werden individuell vereinbart.
6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Nach Vertragsende gibt der Auftragnehmer alle überlassenen Unterlagen und Daten zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Löschung kann auf Wunsch schriftlich bestätigt werden.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer beachtet die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
7.3 Wird der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter tätig, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen werden sichergestellt.
8. Nutzungsrechte
8.1 Mit vollständiger Vergütung erhält der Auftraggeber an individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur eigenen geschäftlichen Verwendung.
8.2 Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Unterlizenzierung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
8.3 Der Auftragnehmer darf Open-Source-Software verwenden; deren Lizenzbedingungen gelten ergänzend. Quellcode oder Entwicklungsunterlagen werden nur geschuldet, soweit ausdrücklich vereinbart.
9. Änderungen, Mehraufwand und höhere Gewalt
9.1 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs („Change Requests“) bedürfen der Textform. Der Auftragnehmer teilt die Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung mit; die Umsetzung erfolgt erst nach Zustimmung beider Parteien.
9.2 Ereignisse höherer Gewalt oder Umstände außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers – insbesondere Ausfälle von Cloud- oder Netz-Anbietern, Streik, behördliche Anordnungen – verlängern Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
10. Referenznennung und Nichtabwerbung
10.1 Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz (Name/Logo) nennen, sofern dieser nicht widerspricht.
10.2 Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
11.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist München ausschließlicher Gerichtsstand.
11.4 Der Auftragnehmer darf diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Gesetzesänderung, Rechtsprechung, Marktveränderung) ändern. Änderungen treten frühestens sechs Wochen nach Mitteilung in Kraft. Der Auftraggeber kann widersprechen; bei Widerspruch kann der Auftragnehmer den Vertrag zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.